Die Vollstreckung aus dem Urteil des Sozialgerichts Würzburg vom 15.12.2008 (S 8 R 592/07) wird bis zur Erledigung des Rechtsstreits in der Berufungsinstanz ausgesetzt.
Außergerichtliche Kosten sind nicht zu erstatten.
I. Das Sozialgericht Würzburg (
Testen Sie "Rechtsportal Arbeitsrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|