Auf die Berufung der Beklagten hin wird das Urteil des Arbeitsgerichts Köln vom 10.05.2010 in Sachen
Die Klage wird abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits werden dem Kläger auferlegt.
Die Revision wird nicht zugelassen.
Die Parteien streiten um die Wirksamkeit einer außerordentlichen, verhaltensbedingten, arbeitgeberseitigen Kündigung.
1.) 2.) 1.) 2.)
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