LAG Frankfurt/Main - Urteil vom 18.09.2007
12 Sa 1871/06
Normen:
BGB § 626 Abs. 1 ;
Vorinstanzen:
ArbG Frankfurt/Main, vom 02.11.2006 - Vorinstanzaktenzeichen 3 Ca 10655/05

Außerordentliche Verdachtskündigung eines Flugzeugausrüsters bei Diebstahlverdacht aufgrund zwingender Indiztatsachen - ebay-Angebote von Bordverkaufswaren der Arbeitgeberin

LAG Frankfurt/Main, Urteil vom 18.09.2007 - Aktenzeichen 12 Sa 1871/06

DRsp Nr. 2008/1921

Außerordentliche Verdachtskündigung eines Flugzeugausrüsters bei Diebstahlverdacht aufgrund zwingender Indiztatsachen - ebay-Angebote von Bordverkaufswaren der Arbeitgeberin

Auch wenn nach den objektiven Tatsachen nicht bestimmbar ist, welche konkreten Artikel der Arbeitnehmer als Hubwagenfahrer eines Cateringunternehmens zur Belieferung von Fluggesellschaften bei welchem Arbeitseinsatz für welchen Flug entwendet hat, können sie doch im Zusammenwirken mit dem Umstand, dass er keine plausible und auch nur im Ansatz glaubhafte Erklärung dafür zu geben vermag, wie anders als durch Diebstahl oder Übergabe durch einen Dritten, der sie seinerseits gestohlen hat, in den Besitz der Artikel aus dem Bordverkaufssortiment der Arbeitgeberin gekommen ist, geeignet sein, den dringenden Verdacht des Diebstahls oder der Hehlerei zu begründen.

Normenkette:

BGB § 626 Abs. 1 ;

Tatbestand:

Die Parteien streiten über die Wirksamkeit einer außerordentlichen sowie einer ordentlichen Verdachtskündigung und einen von der Beklagten hilfsweise gestellten Antrag auf Auflösung des Arbeitsverhältnisses.