ArbG Frankfurt/Main, vom 21.09.2010 - Vorinstanzaktenzeichen 4 Ca 2584/10
Außerordentliche Verdachtskündigung bei privater Internetnutzung des Diensthandys; unsubstantiierte Darlegungen des Arbeitnehmers zur Gleichartigkeit des Kündigungssachverhaltes bei zahlreichen Vertragsverstößen
LAG Frankfurt/Main, Urteil vom 25.07.2011 - Aktenzeichen 17 Sa 1818/10
DRsp Nr. 2011/17831
Außerordentliche Verdachtskündigung bei privater Internetnutzung des Diensthandys; unsubstantiierte Darlegungen des Arbeitnehmers zur Gleichartigkeit des Kündigungssachverhaltes bei zahlreichen Vertragsverstößen
1. Der dringende Verdacht, dass der Arbeitnehmer das ihm zur Verfügung gestellte Diensthandy im Februar 2010 zur privaten Internetnutzung verwendet und hierbei Kosten in Höhe von (netto) 2.287,37 EUR verursacht hat, rechtfertigt im Einzelfall unter Berücksichtigung aller Umstände eine außerordentliche Kündigung.
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