LAG Frankfurt/Main - Urteil vom 25.07.2011
17 Sa 1818/10
Normen:
BGB § 626 Abs. 1; BGB § 626 Abs. 2; BetrVG § 102 Abs. 1 S. 3;
Vorinstanzen:
ArbG Frankfurt/Main, vom 21.09.2010 - Vorinstanzaktenzeichen 4 Ca 2584/10

Außerordentliche Verdachtskündigung bei privater Internetnutzung des Diensthandys; unsubstantiierte Darlegungen des Arbeitnehmers zur Gleichartigkeit des Kündigungssachverhaltes bei zahlreichen Vertragsverstößen

LAG Frankfurt/Main, Urteil vom 25.07.2011 - Aktenzeichen 17 Sa 1818/10

DRsp Nr. 2011/17831

Außerordentliche Verdachtskündigung bei privater Internetnutzung des Diensthandys; unsubstantiierte Darlegungen des Arbeitnehmers zur Gleichartigkeit des Kündigungssachverhaltes bei zahlreichen Vertragsverstößen

1. Der dringende Verdacht, dass der Arbeitnehmer das ihm zur Verfügung gestellte Diensthandy im Februar 2010 zur privaten Internetnutzung verwendet und hierbei Kosten in Höhe von (netto) 2.287,37 EUR verursacht hat, rechtfertigt im Einzelfall unter Berücksichtigung aller Umstände eine außerordentliche Kündigung.