Auf die Berufungen beider Parteien wird das Urteil des Arbeitsgerichts Frankfurt am Main vom 14. April 2010 - 22 Ca 7129/09 - teilweise abgeändert und zu besseren Übersichtlichkeit wie folgt neu gefasst:
(1) Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 8.246,15 EUR (in Worten: Achttausendzweihundertsechsundvierzig und 15/100 Euro) nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 15. Februar 2010 zu zahlen.
(2) Im übrigen wird die Klage abgewiesen.
Die Kosten der ersten Instanz haben der Kläger zu 60 % und die Beklagte zu 40 %, die Kosten der Berufung haben der Kläger zu 71 % und die Beklagte zu 29 % zu tragen.
Die Revision wird nicht zugelassen.
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