LAG Berlin - Urteil vom 16.04.2003
13 Sa 195/03
Normen:
KSchG § 1 Abs. 2 ; KSchG § 9 ; BGB § 626 Abs. 1 ;
Vorinstanzen:
ArbG Berlin, vom 27.11.2002 - Vorinstanzaktenzeichen 35 Ca 14949/02

Außerordentliche Kündigung; Verdacht des Vortäuschens einer Arbeitsunfähigkeit; Auflösungsantrag

LAG Berlin, Urteil vom 16.04.2003 - Aktenzeichen 13 Sa 195/03

DRsp Nr. 2003/10513

Außerordentliche Kündigung; Verdacht des Vortäuschens einer Arbeitsunfähigkeit; Auflösungsantrag

»Nimmt ein nicht bettlägeriger Arbeitnehmer während einer längeren Arbeitsunfähigkeit einmal pro Woche für eine 3/4 Stunde an einem sogenannten "Kieser-Rückentraining" teil, begründet dies weder ernsthafte Zweifel an der Arbeitsunfähigkeit des Arbeitnehmers noch "gewisse Verdachtsmomente" hinsichtlich des Vortäuschens einer Arbeitsunfähigkeit«

Normenkette:

KSchG § 1 Abs. 2 ; KSchG § 9 ; BGB § 626 Abs. 1 ;

Tatbestand:

Die Parteien streiten um eine außerordentliche fristlose, hilfsweise ordentliche fristgemäße Kündigung vom 24. Mai 2002 wegen des Vortäuschens der Arbeitsunfähigkeit der am 27. Februar 1948 geborenen und seit dem 1. Juni 1977 bei der Beklagten beschäftigten Klägerin, hilfsweise wegen des Verdachts des Vortäuschens der Arbeitsunfähigkeit und der Verletzung der Verpflichtung zum gesundheitsfördernden Verhalten, um die Weiterbeschäftigung der Klägerin und um einen Auflösungsantrag seitens der Klägerin.