I. Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Berlin vom 27. Oktober 2011 -
II. Die Kosten der Berufung trägt die Beklagte.
III. Der Wert des Berufungsverfahrens wird auf 13.280,00 EUR festgesetzt.
IV. Die Revision wird nicht zugelassen.
Die Parteien streiten um die Wirksamkeit einer außerordentlichen, hilfsweise ordentlichen Kündigung vom 29. Juni 2011 bzw. 27. Juli 2011.
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