LAG Berlin-Brandenburg - Urteil vom 30.03.2012
10 Sa 2272/11
Normen:
KSchG § 1 Abs. 2; BGB § 314;
Fundstellen:
EzA-SD 2012, 10
NZA-RR 2012, 353
Vorinstanzen:
ArbG Berlin, vom 27.10.2011 - Vorinstanzaktenzeichen 38 Ca 10928/11

Außerordentliche Kündigung eines langjährig Beschäftigten wegen sog. Arbeitszeitbetruges; Anforderungen an die Einladung zur Anhörung vor Ausspruch einer Verdachtskündigung

LAG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 30.03.2012 - Aktenzeichen 10 Sa 2272/11

DRsp Nr. 2012/17938

Außerordentliche Kündigung eines langjährig Beschäftigten wegen sog. Arbeitszeitbetruges; Anforderungen an die Einladung zur Anhörung vor Ausspruch einer Verdachtskündigung

1) Auch beim "Arbeitszeitbetrug" einer langjährig Beschäftigten bedarf es grundsätzlich zunächst einer Abmahnung. 2) Die Einladung zur Anhörung vor Ausspruch einer Verdachtskündigung muss den Gegenstand des Gespräches beinhalten und den Mitarbeiter in die Lage versetzen, eine Vertrauensperson hinzuzuziehen.

I. Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Berlin vom 27. Oktober 2011 - 38 Ca 10928/11 - wird zurückgewiesen.

II. Die Kosten der Berufung trägt die Beklagte.

III. Der Wert des Berufungsverfahrens wird auf 13.280,00 EUR festgesetzt.

IV. Die Revision wird nicht zugelassen.

Normenkette:

KSchG § 1 Abs. 2; BGB § 314;

Tatbestand:

Die Parteien streiten um die Wirksamkeit einer außerordentlichen, hilfsweise ordentlichen Kündigung vom 29. Juni 2011 bzw. 27. Juli 2011.