I.
Der Kläger wendet sich gegen eine fristlose Kündigung seines Dienstvertrages als hauptamtliches Vorstandsmitglied der Beklagten am 13.02.2004 aufgrund eines Beschlusses ihrer Generalversammlung vom selben Tag.
Auf den Tatbestand des angefochtenen Urteils wird Bezug genommen (Bl. 335 ff. GA).
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