LAG Köln - Urteil vom 20.02.2015
4 Sa 573/14
Normen:
§ 321 ZPO;
Vorinstanzen:
ArbG Köln, vom 25.04.2014 - Vorinstanzaktenzeichen 19 Ca 7209/13

Außerordentliche Kündigung des Arbeitsverhältnisses wegen arglistigen Ausnutzens eines Irrtums des Arbeitgebers über einen Fehler im Arbeitszeitkonto

LAG Köln, Urteil vom 20.02.2015 - Aktenzeichen 4 Sa 573/14

DRsp Nr. 2015/7008

Außerordentliche Kündigung des Arbeitsverhältnisses wegen arglistigen Ausnutzens eines Irrtums des Arbeitgebers über einen Fehler im Arbeitszeitkonto

Dass eine Arbeitnehmerin einen Fehler im Arbeitszeitkonto, der darin liegt, dass statt einer wöchentlichen Arbeitszeit von 37 Stunden nur 30 Stunden hinterlegt sind, für sich ausnutzt, vermag eine außerordentliche Kündigung des Arbeitsverhältnisses zu rechtfertigen, wenn die Ausnutzung arglistig geschah, d.h. der Arbeitnehmerin bewusst war. Hiervon kann nicht ausgegangen werden, wenn die Arbeitnehmerin versichert, lediglich monatlich den Gesamtsaldo betrachtet zu haben und sie sogar einen Antrag auf Übertragung der Überstunden gestellt hat.

Tenor

Die Berufungen der Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Köln vom 25.04.2014 und das Ergänzungsurteil vom 04.07.2014 (19 Ca 7209/13) werden zurückgewiesen.

Die Kosten der Berufungsinstanz hat die Beklagte zu tragen.

Die Revision wird nicht zugelassen.

Normenkette:

§ 321 ZPO;

Tatbestand