I. Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Berlin vom 28. Februar 2018 -
II. Die Kosten der Berufung trägt der Kläger.
III. Der Gebührenwert für das Berufungsverfahren wird auf 11.054,48 EUR festgesetzt.
IV. Die Revision wird nicht zugelassen.
Die Parteien streiten über eine außerordentliche, hilfsweise ordentliche Kündigung der Beklagten vom 16. Oktober 2017.
Der Kläger ist 58 Jahre alt (geb... 1960), geschieden und einem Kind zum Unterhalt verpflichtet. Er war seit dem 1. November 2013 bei der Beklagten als Omnibusfahrer mit einem monatlichen Bruttoeinkommen von 2.763,62 EUR beschäftigt.
Mit Schreiben vom 16. Oktober 2017 kündigte die Beklagte das Arbeitsverhältnis fristlos, hilfsweise fristgemäß zum 30. November 2017.
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