LAG Rheinland-Pfalz - Beschluss vom 15.06.2010
7 Ta 115/10
Normen:
RVG § 11 Abs. 5 S. 1;
Vorinstanzen:
ArbG Koblenz, vom 29.04.2010 - Vorinstanzaktenzeichen 2 Ca 2082/09

Außergebührenrechtliche Einwendung gegen Kostenfestsetzung bei möglicher Schlechtleistung zur Vermeidung einer Sperrfrist durch die Arbeitsverwaltung

LAG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 15.06.2010 - Aktenzeichen 7 Ta 115/10

DRsp Nr. 2010/13671

Außergebührenrechtliche Einwendung gegen Kostenfestsetzung bei möglicher Schlechtleistung zur Vermeidung einer Sperrfrist durch die Arbeitsverwaltung

1. Macht die Antragsgegnerin den Einwand der Schlechtleistung und damit einen nicht gebührenrechtlichen Einwand gegenüber der Antragstellerin geltend und ist nicht feststellbar, dass die Einwendung gegen den Kostenfestsetzungsantrag der Prozessbevollmächtigten unter keinem vernünftigen Gesichtspunkt Bestand haben kann, kommt eine missbräuchliche Geltendmachung des Einwandes nicht in Betracht.