SG Ulm, vom 05.05.1998 - Vorinstanzaktenzeichen S 1 P 1623/96
Außenwohngruppe als stationäre Pflegeeinrichtung in der Pflegeversicherung
LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 08.10.1999 - Aktenzeichen L 4 P 2004/98
DRsp Nr. 2006/23697
Außenwohngruppe als stationäre Pflegeeinrichtung in der Pflegeversicherung
Nicht zu den stationären Pflegeeinrichtungen iS des § 71 Abs 2SGB XI zählt eine Außenwohngruppe, bei der keine wirtschaftliche und organisatorische Selbständigkeit vorliegt. Sie genießt deshalb auch nicht den Bestandsschutz nach § 73 Abs 4SGB XI iVm § 73 Abs 3 S 1 SGB XI. [Nicht amtlich veröffentlichte Entscheidung]