LSG Bayern - Beschluss vom 22.06.2009
L 7 AS 348/09 B ER
Normen:
SGB X § 17;
Vorinstanzen:
SG München, vom 15.05.2009 - Vorinstanzaktenzeichen 8 AS 1033/09

Ausschluss wegen Befangenheit im sozialrechtlichen Verwaltungsverfahren

LSG Bayern, Beschluss vom 22.06.2009 - Aktenzeichen L 7 AS 348/09 B ER

DRsp Nr. 2009/22013

Ausschluss wegen Befangenheit im sozialrechtlichen Verwaltungsverfahren

§ 17 SGB X ist auf eine verwaltungsinterne Entscheidung gerichtet. Ein isolierter gerichtlicher Rechtsschutz wegen einer behaupteten Befangenheit ist daher ausgeschlossen. [Amtlich veröffentlichte Entscheidung]

Die Beschwerde gegen den Beschluss des Sozialgerichts München vom 15. Mai 2009 wird zurückgewiesen.

Die außergerichtlichen Kosten des Beschwerdeverfahrens sind nicht zu erstatten.

Normenkette:

SGB X § 17;

Gründe:

I. Der Antragsteller und Beschwerdeführer (Bf) will im Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes erreichen, dass ein Mitarbeiter der Antragsgegnerin und Beschwerdegegnerin (Bg) von weiteren Verfahrenshandlungen ausgeschlossen wird.