1. Die Berufung der Klägerin gegen das Endurteil des Arbeitsgerichts Kempten vom 20.11.2008 - 5 Ca 716/08 M - wird kostenpflichtig zurückgewiesen.
2. Die Revision wird nicht zugelassen.
Die Parteien streiten über Schadenersatzansprüche, die von der Klägerin gegenüber dem Beklagten geltend gemacht werden.
Der Beklagte war bei der Klägerin bis 31.12.2007 als Verkäufer für Neu- und Gebrauchtwagen angestellt aufgrund eines schriftlichen Arbeitsvertrages vom 27.03.2006, in dessen Ziffer 6.0 bestimmt ist, dass die "regionalen Manteltarifvertrags-Bestimmungen für die Angestellten des Kraftfahrzeug-Gewerbes ... in der jeweils gültigen Fassung" Anwendung finden.
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