Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Ludwigshafen am Rhein vom 30.6.2011 - 1 Ca 487/11wird auf Kosten des Klägers zurückgewiesen.
Die Revision wird nicht zugelassen.
Der Kläger verfolgt nach Einspruch gegen das zweitinstanzlich erlassene Versäumnisurteil vom 2. Dezember 2011 erstinstanzlich abgewiesene Vergütungsansprüche für Februar und März 2010 in Höhe von 1.500,00 Euro abzüglich 102,79 Euro netto und 1.870,97 Euro brutto weiter.
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