LAG Düsseldorf - Urteil vom 08.04.2011
10 Sa 1376/10
Normen:
TV-V § 16 Abs. 1 S. 4; TV-V § 13 Abs. 2;
Vorinstanzen:
ArbG Oberhausen, vom 01.09.2010 - Vorinstanzaktenzeichen 3 Ca 560/10

Ausschluss tariflicher Sonderzahlung für Zeiten des Bezugs von Krankengeld und Krankengeldzuschuss

LAG Düsseldorf, Urteil vom 08.04.2011 - Aktenzeichen 10 Sa 1376/10

DRsp Nr. 2011/9055

Ausschluss tariflicher Sonderzahlung für Zeiten des Bezugs von Krankengeld und Krankengeldzuschuss

1. Zur Auslegung von § 16 Abs. 1 des Tarifvertrages für Versorgungsbetriebe (TV-V). 2. Der Anspruch auf die jährliche Sonderzahlung gemäß § 16 Abs. 1 TV-V entfällt anteilig auch für solche Zeiten, in denen der Arbeitnehmer während des Jahres Krankengeldzuschuss i.S.v. § 13 Abs. 2 TV-V bezogen hat.

Tenor

Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Oberhausen vom 01.09.2010 - 3 Ca 560/10 - wird auf ihre Kosten zurückgewiesen.

Die Revision wird zugelassen.

Normenkette:

TV-V § 16 Abs. 1 S. 4; TV-V § 13 Abs. 2;

Tatbestand

Die Parteien streiten darüber, ob die Klägerin Anspruch auf Zahlung einer tariflichen Sonderzahlung für solche Zeiten des Jahres 2009 hat, in denen sie Krankengeld und einen tariflichen Krankengeldzuschuss bezog.

Die Klägerin ist bei der Beklagten bzw. deren Rechtsvorgängerin seit 1991 als teilzeitbeschäftigte Hausmeisterin bei einem Bruttomonatsentgelt von zuletzt Euro 540,19 tätig. Auf das Arbeitsverhältnis findet kraft beiderseitiger Tarifbindung der Tarifvertrag für Versorgungsbetriebe (TV-V) Anwendung. In diesem heißt es auszugsweise wie folgt:

"§ 13 Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall