LSG Berlin-Brandenburg - Urteil vom 17.03.2016
L 17 EG 8/12
Normen:
WÜK Art. 48 Abs. 1;
Vorinstanzen:
SG Berlin, vom 25.05.2012 - Vorinstanzaktenzeichen S 2 EG 1/12

Ausschluss des Anspruchs auf ElterngeldOrtskraft einer in Deutschland ansässigen Auslandsvertretung

LSG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 17.03.2016 - Aktenzeichen L 17 EG 8/12

DRsp Nr. 2016/13914

Ausschluss des Anspruchs auf Elterngeld Ortskraft einer in Deutschland ansässigen Auslandsvertretung

1. Nach Art. 48 Abs. 1 WÜK sind Konsulatsbedienstete und deren Angehörige grundsätzlich von der Anwendung sämtlicher sozialrechtlicher Vorschriften des Empfangsstaates ausgeschlossen. 2. Das Elterngeld ist - wie zuvor das Erziehungsgeld - zur Überzeugung des Senats eine Sozialleistung, auch wenn es nicht durch Beiträge der Anspruchsberechtigten finanziert wird; anders als das Kindergeld dient es nicht der steuerlichen Freistellung des Existenzminimums.

Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Sozialgerichts Berlin vom 25. Mai 2012 wird zurückgewiesen.

Außergerichtliche Kosten sind auch für das Berufungsverfahren nicht zu erstatten.

Die Revision wird nicht zugelassen.

Normenkette:

WÜK Art. 48 Abs. 1;

Tatbestand:

Streitig ist die Gewährung von Elterngeld für die Zeit vom 7. März 2011 bis 30. April 2011.