Ausschluß der Berufung beim Rechtsstreit über den Anspruch auf den Zuschlag zum Kindergeld
BSG, Urteil vom 18.07.1989 - Aktenzeichen 10 RKg 27/88
DRsp Nr. 1999/6980
Ausschluß der Berufung beim Rechtsstreit über den Anspruch auf den Zuschlag zum Kindergeld
1. Die Berufung ist bei einem Rechtsstreit, der nur den Anspruch auf den Zuschlag zum Kindergeld betrifft, auch dann ausgeschlossen, wenn der Antragsteller den Zuschlag für einen längeren Zeitraum als das im Zeitpunkt der Einlegung der Berufung bereits zurückliegende Leistungsjahr beansprucht. [Amtlich veröffentlichte Entscheidung]