SG Lüneburg, vom 22.02.2006 - Vorinstanzaktenzeichen 31 AS 121/06
Ausschluss der aufschiebenden Wirkung bei Aufhebungs- und Rücknahmebescheiden, sofortige Vollziehbarkeit von Rückforderungsbescheiden
LSG Niedersachsen-Bremen, Beschluß vom 23.03.2006 - Aktenzeichen L 9 AS 127/06 ER
DRsp Nr. 2007/20336
Ausschluss der aufschiebenden Wirkung bei Aufhebungs- und Rücknahmebescheiden, sofortige Vollziehbarkeit von Rückforderungsbescheiden
1. Der Ausschluss der aufschiebenden Wirkung von Widerspruch und Anfechtungsklage nach § 39 Nr. 1 SGB II umfasst auch eine Rücknahme oder Aufhebung von Bewilligungsbescheiden für die Vergangenheit.2. Die aufschiebende Wirkung von Widerspruch und Anfechtungsklage gegen einen Rückforderungsbescheid nach § 50SGB X wird durch § 39 Nr. 1 SGB II nicht berührt. [Amtlich veröffentlichte Entscheidung]