Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Kaiserslautern - Auswärtige Kammern Pirmasens - vom 12.07.2011 -
Die Revision wird nicht zugelassen.
Die Parteien streiten um eine Verpflichtung des Arbeitgebers zur Zahlung von Lebensversicherungsbeiträgen auf eine Direktversicherung und Erteilung der Zustimmung zur inhaltlichen Veränderung eines bestehenden Versicherungskontos.
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