Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Mainz vom 12.01.2011 -
Die Revision wird nicht zugelassen.
Die Parteien streiten um die Frage, ob dem durch Vergleich mit Ablauf des 30.06.2010 ausgeschiedenen Kläger für das Jahr 2010 ein anteiliger Anspruch auf Weihnachtsgeld zusteht.
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