BetrAVG § 1b Abs. 1 S. 4; BetrAVG § 16 Abs. 1; AVG § 49; TV VO (i.d.F.v. 01.04.1985) § 6 Abs. 1; BGB § 315;
Vorinstanzen:
ArbG Hamburg, vom 16.03.2017 - Vorinstanzaktenzeichen 29 Ca 443/16
Auslegungsgrundsätze zum normativen Teil von TarifverträgenWeiter Gestaltungsspielraum der Tarifparteien bei der Bestimmtheit und Klarheit der formulierten tariflichen RegelungenTarifliches Verständnis zur Nichtvertretbarkeit einer Rentenanpassung aus wirtschaftlichen GründenTarifliche Ausgestaltung des Leistungsbestimmungsrechts des Versorgungsschuldners bei der jährlichen Anpassung der Betriebsrente
LAG Hamburg, Urteil vom 08.01.2018 - Aktenzeichen 8 Sa 62/17
DRsp Nr. 2019/9890
Auslegungsgrundsätze zum normativen Teil von TarifverträgenWeiter Gestaltungsspielraum der Tarifparteien bei der Bestimmtheit und Klarheit der formulierten tariflichen RegelungenTarifliches Verständnis zur Nichtvertretbarkeit einer Rentenanpassung aus wirtschaftlichen GründenTarifliche Ausgestaltung des Leistungsbestimmungsrechts des Versorgungsschuldners bei der jährlichen Anpassung der Betriebsrente
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