Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Arbeitsgerichts Hannover vom 12.05.2009,
Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 381,12 € brutto nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz aus 136,80 € seit dem 16.08.2008, aus 88,14 € seit dem 16.09.2008, aus 70,17 € seit dem 16.10.2008, aus 75,96 € seit dem 16.01.2009 und aus 10,05 € seit dem 16.02.2009 zu zahlen.
Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte.
Der Wert des Streitgegenstandes wird auf 381,12 € festgesetzt.
Die Revision wird zugelassen.
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