LAG Köln - Urteil vom 07.07.2008
5 Sa 447/08
Normen:
BGB § 157 ;
Vorinstanzen:
ArbG Bonn, vom 10.10.2007 - Vorinstanzaktenzeichen 5 Ca 1818/07

Auslegung von Nutzungsverträgen zwischen Krankenhaus und angestelltem Arzt

LAG Köln, Urteil vom 07.07.2008 - Aktenzeichen 5 Sa 447/08

DRsp Nr. 2008/19880

Auslegung von Nutzungsverträgen zwischen Krankenhaus und angestelltem Arzt

»1. Bei der Auslegung von Verträgen kommt der gelebten Vertragspraxis der Parteien als Ausdruck des Parteiwillens eine erhebliche Bedeutung zu. 2. Haben die Parteien einer Nutzungsvereinbarung zwischen Krankenhaus und angestelltem Arzt über mehrere Jahre hinweg einvernehmlich eine bestimmte Abrechnungsweise praktiziert, kommt hierin das von den Parteien Gewollte zum Ausdruck, so dass der Arbeitgeber nicht einseitig zu einer für den Arbeitnehmer ungünstigen Abrechnungsweise übergehen kann.«

Normenkette:

BGB § 157 ;

Tatbestand:

Die Parteien streiten über die Berechnungsweise für den Vorteilsausgleich aus dem Nutzungsvertrag zwischen den Parteien für Tätigkeit des Beklagten außerhalb seiner Dienstaufgaben.

Der am 04.03.1956 geborene Beklagte ist als leitender Chefarzt in der Chirurgie seit dem 01.04.2003 bei der Klägerin in deren Krankenhaus in S beschäftigt. Zusätzlich zum schriftlichen Arbeitsvertrag der Parteien vom 05.08.2002 haben die Parteien eine Abrede über die Nebentätigkeitserlaubnis sowie einen Nutzungsvertrag für Tätigkeiten außerhalb der Dienstaufgaben des Beklagten abgeschlossen (Bl. 30 ff. d. A.).