Die Parteien streiten über einen Anspruch der Klägerin auf die Sonderzahlung gemäß § 2 des Tarifvertrages über die Absicherung betrieblicher Sonderzahlungen für die Beschäftigten der Metallindustrie in Nordwürttemberg/Nordbaden vom 18. Dezember 1996 (TV-SZ).
Der kraft betrieblicher Übung auf das Arbeitsverhältnis anwendbare Tarifvertrag regelt auszugsweise:
§ 2 Sonderzahlungen
Anspruchvoraussetzungen
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