I.
Die Beschwerde des Klägers des Ausgangsverfahrens richtet sich gegen den Beschluss des Arbeitsgerichts, mit dem es - so ist der Beschluss auszulegen - die Erinnerung des Klägers gegen den Kostenansatz des Arbeitsgerichts zurückgewiesen hat.
In dem am 16. November 2004 eingeleiteten Ausgangsverfahren hat der Kläger folgende Klageanträge anhängig gemacht:
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