LAG Berlin-Brandenburg - Urteil vom 15.07.2010
26 Sa 705/10
Normen:
BGB § 242; BGB § 611 Abs. 1; BetrVG § 77 Abs. 4 S. 1;
Vorinstanzen:
ArbG Neuruppin, vom 11.02.2010 - Vorinstanzaktenzeichen 3 Ca 1477/09

Auslegung eines Gesamtbetriebsvereinbarung zur Ablösung einer Gratifikationsregelung durch betriebliche Altersversorgung; Anspruch auf Jubiläumsgeld aufgrund betrieblicher Übung bei fehlender Ablösung durch Gesamtbetriebsvereinbarung

LAG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 15.07.2010 - Aktenzeichen 26 Sa 705/10

DRsp Nr. 2011/6585

Auslegung eines Gesamtbetriebsvereinbarung zur Ablösung einer Gratifikationsregelung durch betriebliche Altersversorgung; Anspruch auf Jubiläumsgeld aufgrund betrieblicher Übung bei fehlender Ablösung durch Gesamtbetriebsvereinbarung

1. Die GBV Nr. 19 (betriebliche Altersversorgung) kann nicht dahin ausgelegt werden, dass durch sie Ansprüche der Belegschaftsmitglieder aus betrieblicher Übung auf Treue- und Jubiläumsgelder abgelöst werden sollten. 2. Auf die Frage, ob die betriebliche Übung über die Zahlung von Treue- und Jubiläumsgeldern betriebsvereinbarungsoffen ausgestaltet war oder die GBV Nr. 19 im Rahmen eines Günstigkeitsvergleichs die dazu entwickelten Grundsätze erfüllt hätte, wäre es nur angekommen, wenn durch die Betriebsvereinbarung die betriebliche Übung hätte abgelöst werden sollen.

1. Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Neuruppin vom 11.02.2010 - 3 Ca 1477/09 - wird auf ihre Kosten zurückgewiesen.

2. Die Revision wird nicht zugelassen.

Normenkette:

BGB § 242; BGB § 611 Abs. 1; BetrVG § 77 Abs. 4 S. 1;

Tatbestand:

Die Parteien streiten über die Verpflichtung der Beklagten zur Zahlung eines Jubiläumsgeldes angesichts des 25-jährigen Dienstjubiläums des Klägers.

Der Kläger ist seit 1984 bei der Beklagten und ihren Rechtsvorgängerinnen in deren Betrieb in H. beschäftigt.