1. Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Neuruppin vom 11.02.2010 -
2. Die Revision wird nicht zugelassen.
Die Parteien streiten über die Verpflichtung der Beklagten zur Zahlung eines Jubiläumsgeldes angesichts des 25-jährigen Dienstjubiläums des Klägers.
Der Kläger ist seit 1984 bei der Beklagten und ihren Rechtsvorgängerinnen in deren Betrieb in H. beschäftigt.
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