1. Die Berufung der Beklagten gegen das am 19. November 2015 verkündete Grundurteil des Landgerichts Saarbrücken,
2. Die Sache wird zur Entscheidung über die Anspruchshöhe an das Landgericht Saarbrücken zurückverwiesen.
3. Die Beklagte trägt die Kosten des Berufungsverfahrens.
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