I. Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Arbeitsgerichts Berlin vom 07.12.2009 -
Die Beklagte wird verurteilt an den Kläger 700,00 Euro brutto nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz der EZB seit dem 03.01.2009 zu zahlen.
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
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