LAG Köln - Urteil vom 17.11.2016
7 Sa 967/13
Normen:
TVG § 1;
Vorinstanzen:
ArbG Köln, vom 14.11.2013 - Vorinstanzaktenzeichen 12 Ca 9982/12

Auslegung einer tarifvertraglichen Regelung hinsichtlich der Höhe des Urlaubsgeldes

LAG Köln, Urteil vom 17.11.2016 - Aktenzeichen 7 Sa 967/13

DRsp Nr. 2017/16617

Auslegung einer tarifvertraglichen Regelung hinsichtlich der Höhe des Urlaubsgeldes

Ermittelt der Arbeitgeber für den Arbeitnehmer den Urlaubslohn nach der tarifvertraglichen Regelung aus dem durchschnittlichen Lohn der letzten 12 Monate, so sind auch im Referenzzeitraum gezahlte Überstundenvergütungen zu berücksichtigen.

Tenor

Auf die Berufung des Klägers hin wird das Urteil des Arbeitsgerichts Köln vom 14.11.2013 in Sachen12 Ca 9982/12 abgeändert:

Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 511,21 € brutto nebst Zinsen in Höhe von 5 %-Punkten über dem Basiszinssatz seit dem 10.01.2013 zu zahlen.

Die Kosten des Rechtsstreits werden der Beklagten auferlegt.

Die Revision wird zugelassen.

Normenkette:

TVG § 1;

Tatbestand

Die Parteien streiten um die richtige Berechnung der Vergütung für einen dem Kläger im Sommer 2012 gewährten Erholungsurlaub nach Maßgabe des zum 01.01.2012 in Kraft getretenen Rahmentarifvertrages für die gewerblich Beschäftigten in der Gebäudereinigung vom 28.06.2011.