Die sofortige Beschwerde der Beschwerdeführerin gegen die Entscheidungen des Arbeitsgerichts Köln vom 27.07.2018 - Az.
I. Die Beschwerdeführerin war die Arbeitgeberin des Beschwerdegegners. Dieser war ihr Arbeitnehmer. Diese Bezeichnungen werden im Folgenden beibehalten, da die Prozessrollen in den Vorverfahren sowie in dem Hauptsacheverfahren erster Instanz
Am 12.04.2018 vereinbarten die Parteien in den vor dem Arbeitsgericht Köln geführten Verfahren
Der Text lautet insoweit:
a)
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