I.
Die zulässige Berufung des Beklagten ist nicht begründet. Zu Recht hat das Arbeitsgericht eine Insolvenzforderung des Klägers in Höhe von 9.450,-- EUR festgestellt. Auf die überzeugende Begründung des Arbeitsgerichts wird Bezug genommen. Die dagegen gerichteten Angriffe der Berufung bleiben erfolglos.
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