Die Parteien streiten darüber, ob auf ihr Arbeitsverhältnis der Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Länder (im Folgenden: TV-L) und der Tarifvertrag zur Überleitung der Beschäftigten der Länder in den TV-L und zur Regelung des Übergangsrechts (im Folgenden: TVÜ-Länder) kraft vertraglicher Inbezugnahme Anwendung finden. Darüber hinaus begehrt der Kläger eine tarifliche Sonderzahlung.
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