Auf die Berufung der Klägerin wird das Urteil des Arbeitsgerichts Münster vom 20.03.2015 -
Der Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 631,62 € brutto nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz aus jeweils 48,46 € brutto ab dem 01.04., 01.05., 01.06., 01.07., 01.08.2014 und aus je 57,69 € brutto ab dem 01.09., 01.10., 01.11., 01.12.2014 und 01.01.2015 sowie aus 48,46 € brutto seit dem 01.02.2015 und aus 52,50 € brutto seit dem 01.03.2015 zu zahlen.
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