Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Arbeitsgerichts Köln vom 12.10.2016 -
Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 1.531,46 Euro brutto nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz aus jeweils 271,91 Euro brutto seit dem 01.11.2015, 01.12.2015 und 01.01.2016 zu zahlen.
b)Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
2.Im Übrigen wird die Berufung zurückgewiesen.
3.Die Kosten des Berufungsverfahrens trägt die Beklagte. Die Kosten des erstinstanzlichen Verfahrens tragen der Kläger zu 60 Prozent und die Beklagte zu 40 Prozent.
4.Die Revision wird nicht zugelassen.
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