1. Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Schleswig-Holstein vom 5. Juni 2008 - 3 Sa 94/08 - wird zurückgewiesen.
2. Der Kläger hat die Kosten der Revision zu tragen.
Von Rechts wegen!
Die Parteien streiten über einen Anspruch des Klägers auf Zahlung eines Urlaubsgeldes und einer Zuwendung.
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