Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Aachen vom 19.03.2015 - 6 Ca 106/15 d - wird auf Kosten des Klägers zurückgewiesen.
Die Revision wird nicht zugelassen.
Die Parteien streiten darüber ob dem Kläger für die Monate Dezember 2014 sowie für Januar und Februar 2015 Karenzentschädigung in Höhe von je 2.400,00 € zusteht.
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