Die Parteien streiten um den Zeitpunkt des Beginns einer betrieblichen Invaliditätsrente.
Der Kläger war bis zum 28.02.2005 als Arbeitnehmer bei der Beklagten beschäftigt.
Auf das Arbeitsverhältnis der Parteien fand der Tarifvertrag über die betriebliche Versorgungsordnung -01.04.85 - (künftig: TVO 85) Anwendung.
Der TVO 85 regelt unter anderem Folgendes:
"§ 2
...
Invaliditätsversorgung
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