I. Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Arbeitsgerichts Berlin vom 09.08.2011 -
1. an den Kläger 160 EUR brutto nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 06.04.2011 zu zahlen und
2. an den Kläger weitere 188,74 EUR brutto nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 13.07.2011 zu zahlen.
II. Im Übrigen wird die Berufung des Klägers zurückgewiesen.
III. Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Kläger zu 4/5, die Beklagte zu 1/5.
IV. Die Revision wird nicht zugelassen.
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