Auf die sofortige Beschwerde der Gläubigerin wird der Beschluss des Arbeitsgerichts Frankfurt am Main vom 09.09.2014 - 11 Ca 9304/13 - aufgehoben.
Gegen die Schuldnerin wird zur Erzwingung der Verpflichtung aus dem Teil-Anerkenntnisurteil vom 18.02.2014 - Az.: 11 Ca 9304/13, nämlich der Gläubigerin ein wohlwollendes qualifiziertes Zeugnis auszustellen und zu übersenden ein Zwangsgeld in Höhe von 2.500,00 € verhängt.
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