LAG Berlin-Brandenburg - Urteil vom 17.02.2012
10 Sa 1734/11
Normen:
BGB § 271;
Vorinstanzen:
ArbG Berlin, vom 21.06.2011 - Vorinstanzaktenzeichen 8 Ca 10626/09

Auslegung der Stundung von Arbeitsentgelt

LAG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 17.02.2012 - Aktenzeichen 10 Sa 1734/11

DRsp Nr. 2012/17927

Auslegung der Stundung von Arbeitsentgelt

Die Stundung von Arbeitsentgelt ist in der Regel auf die Dauer des Arbeitsverhältnisses beschränkt.

Auf die Berufung der Beklagten wird das Vorbehaltsurteil des Arbeitsgerichts Berlin vom 21. Juni 2011 - 8 Ca 10626/09 - geringfügig abgeändert und zur Klarstellung neu gefasst.

I. Die Beklagte wird unter dem Vorbehalt der rechtskräftigen Entscheidung über die von ihr mit Schriftsatz vom 30. März 2009 erklärte Aufrechnung mit Schadenersatzansprüchen aus vorsätzlich begangenen unerlaubten Handlungen (Landgericht Berlin, Az.: 16 O .../08) verurteilt, an den Kläger

1. 24.627,00 EUR brutto (vierundzwanzigtausendsechshundertsiebenundzwanzig) abzüglich 1.582,83 EUR netto (eintausendfünfhundertzweiundachtzig 83/100) (Abzugsbeträge Sozialversicherung gemäß den für Oktober 2005 bis Juni 2006 erteilten Abrechnungen) sowie abzüglich weiterer 1.100,00 EUR netto (eintausendeinhundert) nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 28. Januar 2009 zu zahlen;

2. 702,64 EUR brutto (siebenhundertzwei 64/100) nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 1. September 2007 zu zahlen;

3. Die vorläufige Vollstreckbarkeit des Urteils wird ausgeschlossen.

II. Im Übrigen wird die Berufung zurückgewiesen.