1) Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Siegburg vom 17.03.2011
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2) Der Kläger trägt die Kosten des Berufungsverfahrens.
3) Die Revision wird zugelassen.
Die Parteien streiten über die Wirksamkeit einer ordentlichen, auf betriebsbedingte Gründe gestützten Änderungskündigung.
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