Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Minden vom 13.04.2011 – 2 Ca 742/11 – wird auf Kosten der Beklagten zurückgewiesen.
Die Revision zum Bundesarbeitsgericht wird zugelassen
Die Parteien streiten um eine Einmalzahlung aus dem
Der am 16.01.1950 geborene Kläger ist seit 1997 bei der Beklagten, einem Betrieb zur Entwicklung und Herstellung von Schaltern, Sensoren, Gehäusen und anderen Komponenten für industrielle Anwendungen, zuletzt als Leiter der Lackierabteilung, tätig. Im Betrieb der Beklagten sind ca. 380 Arbeitnehmer beschäftigt. Über die jeweiligen Entgeltveränderungen nach dem Tarifvertrag der Eisen-, Metall- und Elektroindustrie Nordrhein-Westfalen erhielt der Kläger jeweils schriftliche Änderungsmitteilungen (Bl. 143 ff. d. A.).
Testen Sie "Rechtsportal Arbeitsrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|