Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Köln vom 24.05.2011 -
Der Kläger trägt die Kosten des Berufungsverfahrens.
3.Die Revision wird zugelassen.
Die Parteien streiten darüber, ob der Ehefrau des Klägers nach dessen Tod eine Witwenpension auf der Grundlage der dem Kläger von seiner ehemaligen Arbeitgeberin erteilten einzelvertraglichen Pensionszusage zusteht.
1. 2.
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