LAG Baden-Württemberg - Urteil vom 03.03.2005
21 Sa 19/04
Normen:
BGB § 133 § 157 § 611 ; Vergütungs-TV (35) § 3 ;
Vorinstanzen:
ArbG Ulm, vom 28.01.2004 - Vorinstanzaktenzeichen 2 Ca 516/03

Auslegung arbeitsvertraglicher Formularklausel als zeitdynamische Verweisung auf BAT

LAG Baden-Württemberg, Urteil vom 03.03.2005 - Aktenzeichen 21 Sa 19/04

DRsp Nr. 2005/6250

Auslegung arbeitsvertraglicher Formularklausel als zeitdynamische Verweisung auf BAT

1. Für eine zeitdynamische Verweisung spricht insbesondere der Umstand, dass Tariflohnerhöhungen von der Arbeitgeberin bislang stets gegenüber allen Beschäftigten weitergegeben und in der Kopfzeile der jeweiligen Verdienstabrechnungen die Vergütungsgruppen einschließlich ihrer Stufe nach BAT durchgängig fortgeschrieben wurden.2. Soweit eine dynamische Verweisung nicht gewollt gewesen wäre, hätte ein entsprechender Freiwilligkeitsvorbehalt nahegelegen.3. Es ist nicht widersprüchlich, wenn die Parteien eines Arbeitsvertrages auf der einen Seite eine bestimmte Tarifgruppe ohne Rücksicht auf die tatsächliche Wertigkeit der Tätigkeit vereinbaren, auf der anderen Seite die Bezahlung aber zeitdynamisch nach dieser Gruppe erfolgen soll.

Normenkette:

BGB § 133 § 157 § 611 ; Vergütungs-TV (35) § 3 ;

Tatbestand:

Die Parteien streiten darüber, ob die Beklagte verpflichtet ist, ab 01.01.2003 die Tariflohnerhöhung des Vergütungstarifvertrages Nr. 35 zum BAT für den Bereich des Bundes und für den Bereich der Tarifgemeinschaft Deutscher Länder (fortan: BAT) vom 31.01.2003 an die Klägerin weiterzugeben.