LSG Thüringen - Beschluss vom 27.09.2005 L 6 SF 408/05
Normen:
JVEG § 5 Abs. 2 § 7 Abs. 1 S. 2 ;
Auslagenvergütung für Beteiligte im sozialgerichtlichen Verfahren nach Ladung zur Untersuchung durch einen Sachverständigen, Fahrtkostenerstattung für kürzeste Wegstrecke, Erstattung der Kosten für eine Begleitperson
LSG Thüringen, Beschluss vom 27.09.2005 - Aktenzeichen L 6 SF 408/05
DRsp Nr. 2008/9124
Auslagenvergütung für Beteiligte im sozialgerichtlichen Verfahren nach Ladung zur Untersuchung durch einen Sachverständigen, Fahrtkostenerstattung für kürzeste Wegstrecke, Erstattung der Kosten für eine Begleitperson
1. Auch unter Geltung des § 5 Abs. 2 JVEG muss grundsätzlich die Reiseroute ausgewählt werden, durch die die Gesamtentschädigung am niedrigsten ausfällt. Bei Kraftfahrzeugen ist dies regelmäßig bei der kürzesten Strecke der Fall. Allerdings muss diese zumutbar sein. Wurde in den übersandten Schreiben und den Hinweisen der Gerichtsverwaltung nicht darauf aufmerksam gemacht, dass nur die kürzeste Wegstrecke zu erstatten ist, so ist bzgl. der Kosten eines Umwegs Vertrauensschutz zuzubilligen.
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