LSG Baden-Württemberg - Urteil vom 03.03.2004
L 5 KA 3683/03
Normen:
SGB V § 73 Abs. 1a S. 3 § 73 Abs. 1a S. 1 Nr. 3 § 73 Abs. 1c ; GG Art. 12 Abs. 1 Art. 14 Abs. 1 ;
Vorinstanzen:
SG Karlsruhe, vom 23.07.2003 - Vorinstanzaktenzeichen S 1 KA 942/03

Ausgliederung weiterer Leistungen aus der hausärztlichen Versorgung in die fachärztliche Versorgung

LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 03.03.2004 - Aktenzeichen L 5 KA 3683/03

DRsp Nr. 2006/24383

Ausgliederung weiterer Leistungen aus der hausärztlichen Versorgung in die fachärztliche Versorgung

Durch die Vereinbarung Nr. 2 des Vertrages über die hausärztliche Versorgung vom 7.7.2000 werden weitere Leistungen aus der hausärztlichen Versorgung ausgegliedert und zukünftig allein durch fachärztliche Internisten erbracht. Diese Regelung ist rechtmäßig. Auch wird ein bereits hausärztlich tätiger Internist trotz der kurzen Übergangsfrist nicht in seinen Rechten aus Art. 12 GG verletzt, wenn er ab 1.1.2003 keine gastroskopischen Untersuchungen zu Lasten der gesetzlichen Krankenkassen erbringen und abrechnen darf. [Amtlich veröffentlichte Entscheidung]

Normenkette:

SGB V § 73 Abs. 1a S. 3 § 73 Abs. 1a S. 1 Nr. 3 § 73 Abs. 1c ; GG Art. 12 Abs. 1 Art. 14 Abs. 1 ;
Vorinstanz: SG Karlsruhe, vom 23.07.2003 - Vorinstanzaktenzeichen S 1 KA 942/03