SG Karlsruhe, vom 23.07.2003 - Vorinstanzaktenzeichen S 1 KA 942/03
Ausgliederung weiterer Leistungen aus der hausärztlichen Versorgung in die fachärztliche Versorgung
LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 03.03.2004 - Aktenzeichen L 5 KA 3683/03
DRsp Nr. 2006/24383
Ausgliederung weiterer Leistungen aus der hausärztlichen Versorgung in die fachärztliche Versorgung
Durch die Vereinbarung Nr. 2 des Vertrages über die hausärztliche Versorgung vom 7.7.2000 werden weitere Leistungen aus der hausärztlichen Versorgung ausgegliedert und zukünftig allein durch fachärztliche Internisten erbracht. Diese Regelung ist rechtmäßig. Auch wird ein bereits hausärztlich tätiger Internist trotz der kurzen Übergangsfrist nicht in seinen Rechten aus Art. 12GG verletzt, wenn er ab 1.1.2003 keine gastroskopischen Untersuchungen zu Lasten der gesetzlichen Krankenkassen erbringen und abrechnen darf. [Amtlich veröffentlichte Entscheidung]