LAG Rheinland-Pfalz - Urteil vom 15.07.2015
4 Sa 678/14
Normen:
BGB § 611 Abs. 1;
Vorinstanzen:
ArbG Ludwigshafen, vom 14.10.2014 - Vorinstanzaktenzeichen 2 Ca 1099/14

Ausgleichszahlung bei Schichtwechsels aufgrund einer BetriebsvereinbarungUnbegründete Zahlungsklage bei unzureichenden Darlegungen zur sachfremden Gruppenbildung im Rahmen des Gleichbehandlungsanspruchs

LAG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 15.07.2015 - Aktenzeichen 4 Sa 678/14

DRsp Nr. 2015/19352

Ausgleichszahlung bei Schichtwechsels aufgrund einer Betriebsvereinbarung Unbegründete Zahlungsklage bei unzureichenden Darlegungen zur sachfremden Gruppenbildung im Rahmen des Gleichbehandlungsanspruchs

1. Soll sowohl nach dem Wortlaut als auch nach Sinn und Zweck einer zwischen den Betriebsparteien getroffenen Vereinbarung denjenigen Beschäftigten eine Ausgleichzahlung gewährt werden, die infolge ihres freiwilligen Schichtwechsels ihre Ansprüche auf Wechselschichtbezüge (SFN-Zuschläge) verlieren, und fallen diese Zuschläge sowohl bei einer Tätigkeit in der 4-er Wechselschicht als auch bei einer Tätigkeit in der 3-er Wechselschicht an, ist ein Anspruch auf Grundlage dieser Betriebsvereinbarung nicht gegeben, wenn der Arbeitnehmer diese Zuschläge während des gesamten maßgeblichen Zeitraums erhalten hat.