LAG Rheinland-Pfalz - Urteil vom 03.05.2005
2 Sa 23/05
Normen:
TVK § 36 Abs. 4 ; FV § 3 Abs. 3 ; BGB § 362 Abs. 1 ; BUrlG § 9 ; BAT § 17 Abs. 5 ; ArbZG § 11 Abs. 3 § 12 Abs. 1 ;
Fundstellen:
MDR 2005, 1237
Vorinstanzen:
ArbG Ludwigshafen, vom 19.10.2004 - Vorinstanzaktenzeichen 3 Ca 1623/04

Ausgleichsanspruch von Orchestermusikern aufgrund Flexibilisierungsvereinbarung - Erfüllung durch Entbindung von der Arbeitspflicht trotz späterer Erkrankung

LAG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 03.05.2005 - Aktenzeichen 2 Sa 23/05

DRsp Nr. 2005/9507

Ausgleichsanspruch von Orchestermusikern aufgrund Flexibilisierungsvereinbarung - Erfüllung durch Entbindung von der Arbeitspflicht trotz späterer Erkrankung

1. § 3 Abs. 3 FV (Flexibilisierungsvereinbarung Staatsphilharmonie Rheinland-Pfalz) verlangt mit der Verpflichtung, dass das einzelne Orchestermitglied sieben freie Tage pro Spielzeit erhält, nur die Entbindung des jeweiligen Arbeitnehmers von seiner vertraglichen Arbeitspflicht, nicht aber darüber hinaus die Verschaffung einer zu Erholungszwecken nutzbaren arbeitsfreien Zeit.2. Hat das beklagte Land den tariflichen Anspruch des Klägers auf Arbeitsbefreiung als Ausgleich für die Möglichkeit der Inanspruchnahme im Rahmen der weitergehenden Regelungen der Flexibilisierungsvereinbarung durch Bekanntgabe das Dienstplanes erfüllt, ändert der Umstand, dass der Kläger später arbeitsunfähig krank wird und deshalb an den Tagen, für die er von der Arbeitspflicht freigestellt wird, ohnehin nicht arbeiten kann, hieran nichts.

Normenkette:

TVK § 36 Abs. 4 ; FV § 3 Abs. 3 ; BGB § 362 Abs. 1 ; BUrlG § 9 ; BAT § 17 Abs. 5 ; ArbZG § 11 Abs. 3 § 12 Abs. 1 ;

Tatbestand: