Die Beschwerde des Antragsgegners gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts des Saarlandes vom 29. Februar 2016 - 3 L 1736/15 - wird zurückgewiesen.
Die Kosten des Verfahrens trägt der Antragsgegner.
Der Streitwert wird für das Beschwerdeverfahren auf 2500,-- € festgesetzt.
I.
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