OVG Saarland - Beschluss vom 22.04.2016
2 B 61/16
Normen:
KSVG § 37 Abs. 1 S. 1; KSVG § 59 Abs. 2 S. 2;
Vorinstanzen:
VG Saarland, vom 29.02.2016 - Vorinstanzaktenzeichen 3 L 1736/15

Ausführung der Beschlüsse des Stadtrats durch den Oberbürgermeister als rechtliche und tatsächliche Umsetzung im Innenverhältnis und Außenverhältnis; Nachrücken von Mitgliedern in den Seniorenbeirat; Aufgaben des Vorsitzenden des Seniorenbeirats

OVG Saarland, Beschluss vom 22.04.2016 - Aktenzeichen 2 B 61/16

DRsp Nr. 2016/8240

Ausführung der Beschlüsse des Stadtrats durch den Oberbürgermeister als rechtliche und tatsächliche Umsetzung im Innenverhältnis und Außenverhältnis; Nachrücken von Mitgliedern in den Seniorenbeirat; Aufgaben des Vorsitzenden des Seniorenbeirats

1. Die dem Oberbürgermeister durch § 59 Abs. 2 S. 2 KSVG übertragene Ausführung der Beschlüsse des Stadtrats beinhaltet deren rechtliche und tatsächliche Umsetzung im Innen- und Außenverhältnis.2. Es gehört nicht zu den Aufgaben des Vorsitzenden des Seniorenbeirats, über die Einhaltung der Beschlüsse des Stadtrates zu wachen und zu überprüfen, ob der Oberbürgermeister einen Beschluss des Stadtrats über das Nachrücken von Mitgliedern in den Seniorenbeirat richtig ausgeführt hat.

Tenor

Die Beschwerde des Antragsgegners gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts des Saarlandes vom 29. Februar 2016 - 3 L 1736/15 - wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Verfahrens trägt der Antragsgegner.

Der Streitwert wird für das Beschwerdeverfahren auf 2500,-- € festgesetzt.

Normenkette:

KSVG § 37 Abs. 1 S. 1; KSVG § 59 Abs. 2 S. 2;

Gründe

I.